Berufs­unfähig­keit besser mit eigenständiger Police ver­sichern

Berufs­unfähig­keitsversicherungen werden oft als Zusatzbaustein zu Lebensversicherungen angeboten. Ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung im Paket mit einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung abzuschließen? Nein, sagen viele Experten. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein reiner Berufs­unfähig­keitsvertrag, werden häufig Abstriche am Berufs­unfähig­keitsschutz gemacht, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Folge: Die Berufs­unfähig­keitsrente fällt im Ernstfall zu niedrig aus und reicht nicht, um die Vorsorgelücke zu schließen, falls man wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig kein Geld mehr verdienen kann. Oft wird die Vertragslaufzeit zu kurz abgeschlossen, so dass der Berufs­unfähig­keitsschutz schon mit 50 oder 55 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen – denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser auf die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung verzichten, die Familie mit einer günstigen Risiko­lebens­ver­si­che­rung für den Todesfall absichern und den eingesparten Beitrag direkt in den Berufs­unfähig­keitsschutz investieren. Der gesparte Betrag kann auch in eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente fließen. Deren Rendite ist wegen der staatlichen Zulagen und Steuervorteile oft um mehrere Prozentpunkte höher als bei einer Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, zumal das volle Steuerprivileg der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen vom Gesetzgeber längst kassiert wurde. Außerdem: Wenn der Berufs­unfähig­keitsschutz an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde, ist es oft vertraglich nicht möglich, die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zu beenden und den Berufs­unfähig­keitsschutz dennoch weiterzuführen. Wenn man nicht mehr zahlen kann, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages. Während dieser Zeit entfällt auch der Berufs­unfähig­keitsschutz. Wer eine separate Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele mir weniger Aufwand. Die Risikovorsorge für Berufs­unfähig­keit deshalb besser von der Geldanlage trennen und beim Sparen die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen.


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf muß ich besonders achten?

Niedrige Beiträge sichern

Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.



Nicht zu knapp kalkulieren

Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

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